Kleinbauern und Kleinbäuerinnen
Sicherung der Rechte von arbeitenden Menschen auf dem Land

Am 17. Dezember 2018 hat die UN Generalversammlung die Erklärung der Rechte von KleinbäuerInnen und arbeitenden Menschen auf dem Land ratifiziert. Bei der finalen Abstimmung im Plenum der UN-Vollversammlung in New York votierten 121 Staaten dafür, acht dagegen und 54 enthielten sich, darunter auch Deutschland.

Was sind Kleinbauern und Kleinbäuerinnen?

Kleinbauern und Kleinbäuerinnen verfügen über geringe Produktionsmittel, insbesondere mit Blick auf Landressourcen und Technologie. Sie repräsentieren mit ihren Familien 2,5 Milliarden Menschen. In Asien und Subsahara-Afrika bewirtschaften sie im Durchschnitt nur wenig mehr als einen Hektar Land. Daher betreiben die meisten der etwa 500 Millionen kleinbäuerlichen Betriebe Subsistenzwirtschaft, d.h. sie versuchen in erster Linie sich selbst zu versorgen. Dabei produzieren sie mehr als die Hälfte der weltweit hergestellten Nahrungsmittel.

Ihre Produktionsweisen und Erzeugnisse zeigen eine hohe Vielfalt und die Fähigkeit zur Anpassung an lokale Bedingungen wie Klima, Bodenverhältnisse, Schädlinge und Krankheiten. Gerade in Zeiten des Klimawandels ist dies unverzichtbar. Sie tragen darüber hinaus auch Verantwortung für den Schutz der natürlichen Ressourcen, wie Boden, Wasser, Wald und Artenvielfalt. Als GestalterInnen und PflegerInnen unserer Kulturlandschaften und die in Jahrtausenden aufgebaute Vielfalt an Produktionssystemen, hüten sie das bäuerliche Erbe und Wissen der Menschheit.

Kleinbauern und Kleinbäuerinnen brauchen Rechte!

Obwohl sie einen Großteil der weltweit konsumierten Lebensmittel produzieren, sind Kleinbauern und Kleinbäuerinnen, Hirten, Fischer und andere arbeitende Menschen  auf dem Land besonders häufig von Hunger betroffen. Von den weltweit Hungernden machen sie über 80 Prozent aus. Ungefähr zwei Drittel von Ihnen sind Frauen und Mädchen. Sie werden diskriminiert, marginalisiert oder bedroht und von ihren Feldern vertrieben.  Dafür gibt es fünf Hauptursachen:

  1. Landenteignungen und Vertreibungen
  2. Geschlechtsspezifische Diskriminierungen
  3. Fehlende Politiken für Agrarreformen und ländliche Entwicklung
  4. Fehlende Mindestlöhne und soziale Absicherung
  5. Kriminalisierung von sozialen Bewegungen, die die Rechte der ländlichen Bevölkerungen verteidigen

Um dem entgegenzuwirken, hat sich die internationale Dachorganisation der globalen KleinbäuerInnen-Bewegung La Vía Campesina seit Jahren für eine „Erklärung über die Rechte von bäuerlichen ProduzentInnen und anderen arbeitenden Menschen in ländlichen Räumen“ eingesetzt. In dieser nun verabschiedeten Erklärung werden die bereits bestehenden Menschenrechte – zum Beispiel das Recht auf Nahrung oder auf Zugang zu Wasser – systematisch für die Kleinbauern und Kleinbäuerinnen zusammengeführt.

Wie wird sich das Leben der Kleinbauern und Kleinbäuerinnen verändern?

Diese verabschiedete Erklärung gibt beispielsweise dem Kampf gegen Wasserraub eine neue, ganz direkte Legitimation. So formuliert Artikel 21 der Erklärung ganz explizit das Recht auf Wasser für Ackerbau, Fischerei, Tierhaltung und die Sicherung weiterer, auf Wasser bezogene Lebensgrundlagen. ProduzentInnen und andere arbeitende Menschen in ländlichen Räumen haben das Recht auf gerechten Zugang zu Wasser und Wassermanagementssysteme und das Recht, frei zu sein vom willkürlichen Ausschluss oder der Verschmutzung ihrer Wasserquellen.

Die Erklärung der Rechte von Kleinbauern und Kleinbäuerinnen und arbeitenden Menschen auf dem Land ist damit auch ein deutliches Signal gegen die Behandlung von Nahrung, Wasser, Saatgut der Natur als Ware. Durch die Erklärung bekommt der Zugang zu Acker- und Weideland, Fischgründen, Wasser, technischer Ausrüstung und Wissen eine stärkere, rechtliche Grundlage. Damit können die kleinbäuerlichen Betriebe ihr Potenzial in selbstbestimmten Entwicklungsprozessen entfalten.

Auf der Website der Vereinten Nationen finden Sie den Wortlaut der Erklärung zum Download (PDF auf Englisch).

Eine Pressemitteilung zu der Erklärung  können Sie hier als PDF ansehen.