In dem Artikel vom 26.9.2019 mit der Überschrift „Peru: Urteil gegen Kakaofirma – Geschäftsführer im Gefängnis haben wir über die Verurteilung einer Kakaofirma zu einer Strafzahlung in Höhe von 4 Millionen Euro an den peruanischen Staat wegen illegaler Abholzungen sowie der Verurteilung drei ihrer ehemaligen Firmenmitarbeiter zu Gefängnisstrafen berichtet. Ebenfalls berichteten wir über die Verurteilung des ehemaligen Geschäftsführers zu acht Jahren Haft.

Hiermit stellen wir klar, dass die Verurteilung der Kakaofirma, ihrer Mitarbeiter und ihres Geschäftsführers nicht rechtskräftig war. Die Kakaofirma, ihre ehemaligen Mitarbeiter sowie ihr ehemaligen Geschäftsführer sind mittlerweile freigesprochen und das Urteil aufgehoben worden.

Unser Bericht thematisierte weiter die Verurteilung der Kakaofirma wegen illegaler Abholzung. Tatsächlich war Gegenstand des Verfahrens nicht der Vorwurf des illegalen Abholzens.

Soweit unser Bericht den Eindruck erweckt haben sollte, dass die Kakaofirma die Ermittlungsarbeiten der Behörden durch die Bedrohung und Ermordung von Aktivist*innen und das Verschwinden von Akten erschwert habe, stellen wir klar, dass eine solche Einflussnahme seitens der Kakaofirma und ihrer Mitarbeiter nicht stattgefunden hat.

Die Kakaofirma bezahlte ihre Arbeiter nicht dafür, vor dem Gerichtsgebäude zu protestieren. Soweit unser Bericht weiterhin den Eindruck erweckt haben sollte, dass die Kakaofirma eine Verleumdungskampagne gegen den Staatsanwalt Caraza initiierte, stellen wir weiter klar, dass dies nicht der Fall war.

29.03.2022

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