Seit dem Jahr 2002 ist die von Fritz Pfeiffer gegründete Stiftung für internationale Solidarität und Partnerschaft eine Stiftung des Weltfriedensdienst  e.V.. Mit den Kapitalerlösen werden Projekte unterstützt.

Vom Reiseveranstalter zum Stifter

Mit einem Reisebüro, das bei Reisen in Regionen der sogenanntePfeiffer-SiSn Dritten Welt über die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse und Probleme informieren wollte, hatte sich Fritz Pfeiffer seit 1970 eine Marktnische erobert. Bei seinen Erkundungsreisen lernte er die beeindruckende Arbeit der Basisbewegungen vieler dieser Länder kennen, ihren täglichen Kampf für menschenwürdige Lebensbedingungen und für eine gerechte und soziale Gesellschaft. So wuchs der Wunsch bei ihm, diese Arbeit über den Tag hinaus zu fördern.

Unterstützung für Selbsthilfegruppen

Aus seinem Vermögen und durch Beiträge guter Freunde rief er schließlich 1993 die Stiftung ins Leben. Mit den jährlichen Kapitalerlösen, vermehrt durch Spenden und Zuschüsse der öffentlichen Hand, konnte SIS zwischen 1993 bis 2001 Selbsthilfeprojekte in 25 Entwicklungsländern unterstützen und zugleich die politische Bildungsarbeit und den Aufbau von Nord-Süd-Partnerschaften fördern.

Der Weltfriedensdienst

Am 1. Januar 2002 wurde SIS eine Stiftung des Weltfriedensdienst e.V.. Seither erfolgt die Stiftungsverwaltung durch den Weltfriedensdienst e.V., die Projekte und Partnerschaftsgruppen der Stiftung wurden in das Kerngeschäft des Weltfriedensdienstes integriert. Die Stiftung konzentriert sich auf den Einsatz der jährlichen Kapitalerlöse für die Projektförderung und die Bildungsarbeit. Eine weitere Aufgabe erwächst der Stiftung aus der treuhänderischen Verwaltung von aktuell drei unselbstständigen Stiftungen: Stiftung Weltfriedensdienst Erich Grunwaldt, Stiftung Education Support Fonds Africa, Stiftung Solidarität und Menschenrecht.

Stiftungszweck

Die komplette Satzung steht zum Download zur Verfügung (PDF|38KB)

Steuervorteile

Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt. Das bedeutet, dass Zuwendungen an die Stiftung (Spenden) steuerabzugsfähig sind. Spender erhalten eine Zuwendungsbestätigung („Spendenbescheinigung“) zur Vorlage beim Finanzamt.

Folgende Steuervorteile gelten für Spender und Stifter:

– Spenden an die Stiftung können nach § 10b EStG
– bei Privatpersonen bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte
– bei Unternehmen bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und
der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter
als Sonderausgaben abgezogen werden.

– Zusätzlich kann für Spenden in den Vermögensstock der Stiftung (Erhöhung des Stiftungskapitals) ein Sonderausgabenabzug bis zu € 1 Mio. (Ehegatten: € 2 Mio.) geltend machen, der innerhalb von 10 Jahren zeitlich beliebig vorgetragen werden kann und alle 10 Jahre erneut zur Verfügung steht.

Der Vorstand von SIS

Ein ehrenamtlicher Vorstand leitet die Stiftung.

Gerd Hönscheid-Gross, Vorsitzender

Michael Dirkx, stellvertretender Vorsitzender

Judith Ohene, geschäftsführender Vorstand

Das Kuratorium von SIS

Ein ehrenamtliches Kuratorium kontrolliert die Stiftungsarbeit.

Walter Hättig, Vorsitzender

Dr. Luiz Ramalho, stellvertretender Vorsitzender

Carola Gast

Susanne Schmitz

 

Stiftungskonto:

Bank für Sozialwirtschaft

IBAN:DE04 3702 0500 0001 1333 11
BIC:
BFSWDE33XXX

Zweck: Zustiftung oder Spende

26.01.2016

Gepostet in: Die Stiftungen des Weltfriedensdienst e.V.