Die unselbständige Stiftung Solidarität und Menschenrecht (S.U.M.) wurde im Jahr 2000 von dem Psychologen Rolf-Albert Schmitz und seiner Tochter Susanne Schmitz gegründet.
Mit ihrer Arbeit wollen die Stifter vor allem zur Verbesserung der Menschenrechtssituation beitragen. Seit dem Jahr 2005 fördert die Stiftung jährlich mit großzügigen Beträgen die weltweite Friedensarbeit des Weltfriedensdienst e.V., darunter über viele Jahre die Menschenrechtsarbeit des Rates der Indigenen Organisationen von Jujuy, COAJ in Argentinien.

Insgesamt trug die Stiftung mit 96.000 Euro entscheidend dazu bei, dass der Weltfriedensdienst seine erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem argentinischen Partner im Rahmen mehrerer BMZ-finanzierter Projekte in Folge fortsetzen konnte. Zusätzlich ermöglichte S.U.M. den Bau und die Ausstattung eines Studentenwohnheims, in dem COAJ auch Meetings und Veranstaltungen durchführen kann.

Rolf-Albert Schmitz lächelt. Als Stifter und Mitglied des Weltfriedensdienstes unterstützt er das Projekt COAJ- Menschenrechte für Indigene schon seit Jahren..

Rolf-Albert Schmitz unterstützte das Indigenen-Projekt COAJ als Stifter der Stiftung Solidarität und Menschenrecht und als Mitglied des Weltfriedensdienstes. Er verstarb im Juni 2020 und hinterlässt eine Lücke in unserem weiten Netzwerk für Frieden in dieser Welt.

Steuervorteile für das Engagement für Menschenrechte

Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt. Das bedeutet, dass Zuwendungen an die Stiftung (Spenden) steuerabzugsfähig sind. Spender erhalten eine Zuwendungsbestätigung („Spendenbescheinigung“) zur Vorlage beim Finanzamt.

Folgende Steuervorteile gelten für Spender und Stifter:

  • Spenden an die Stiftung können nach § 10b EStG
  • bei Privatpersonen bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte
  • bei Unternehmen bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden.
  • Zusätzlich kann für Spenden in den Vermögensstock der Stiftung („Zustiftungen“) ein Sonderausgabenabzug bis zu € 1 Mio. (Ehegatten: € 2 Mio.) geltend machen, der innerhalb von 10 Jahren zeitlich beliebig vorgetragen werden kann und alle 10 Jahre erneut zur Verfügung steht.

Stiftungskonto der Stiftung Solidarität und Menschenrecht

Bank für Sozialwirtschaft

IBAN: DE45 3702 0500 0002 2666 00
BIC: BFSWDE33XXX

Zweck: Zustiftung oder Spende

12.01.2016

Gepostet in: Die Stiftungen des Weltfriedensdienst e.V.