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Ihr Vermächtnis für einen dauerhaften Frieden

Mit einem Testament haben Sie die Möglichkeit, über das eigene Leben hinaus die Zukunft unserer Gesellschaft mitzugestalten. Sie können damit Menschen und Themen stärken, die Ihnen am Herzen liegen – und zwar über Ihren Tod hinaus.

Das ist eine wunderbare Chance, die viele engagierte Menschen zu Lebzeiten ergreifen.

Tragen auch Sie mit einer Testamentsspende zugunsten des Weltfriedensdienst e.V. zu einer friedlicheren und gerechteren Welt bei.

Gute Gründe für Ihre Testamentsspende:
  • Ihr Erbe ermöglicht Menschen weltweit ein Leben in Würde und Frieden.

    Ihre Testamentsspende trägt dazu bei, Konflikte zu entschärfen, ein friedliches Miteinander zu ermöglichen und ökologisch nachhaltige Lebensgrundlagen zu schaffen und zu erhalten.

  • Als gemeinnütziger Verein sind wir von der Erbschaftssteuer befreit.

    Das Vermögen, das Sie dem Weltfriedensdienst vererben, kommt ohne Abzug von Erbschaftssteuern in voller Höhe unserer weltweiten Friedensarbeit zugute.

  • Sie gestalten die Zukunft unseres Planeten auch nach Ihrem Tod mit.

Wir haben keine Kinder, allen unseren Verwandten geht es gut und niemand ist bedürftig. Daher war es naheliegend, die finanziellen Mittel, die wir bis zu unseren Lebensenden nicht verbraucht haben, den gleichen Zwecken und Zielen zuzuführen, die wir durch den Weltfriedensdienst schon jetzt fördern.
Reinhold Kern und Lygia Binz-Kern
haben uns ihr Erbe anvertraut

Häufige Fragen zum Thema

Mit einem Testament dokumentieren Sie Ihren letzten Willen – Sie bestimmen darin, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. So lassen Sie Ihre Werte langfristig wirken und gestalten die Zukunft unseres Planeten über Ihren Tod hinaus mit.

Sollten Sie sich dafür entscheiden, den Weltfriedensdienst in Ihrem Testament zu berücksichtigen, sorgen Sie für eine friedlichere und gerechtere Zukunft auf unserer Erde.

Das eigenhändige Testament ist der einfachste Weg, Ihren Nachlass zu ordnen, denn Sie können es jederzeit handschriftlich niederschreiben. Damit das eigenhändig erstellte Testament rechtsgültig wird, müssen Sie die folgenden Formvorschriften einhalten:

  • auf Klarheit in der Formulierung achten
  • Datum und Ort der Erstellung nennen
  • mit vollem Namen unterschreiben.

Um den Verlust Ihres letzten Willens auszuschließen, informieren Sie eine Person Ihres Vertrauens über die Erstellung und den Ort der Verwahrung. Sie können Ihr Testament auch gegen eine geringe Gebühr beim Amtsgericht, bei einem Notar oder Rechtsanwalt hinterlegen.

Bei einer Testamentsspende handelt es sich um eine Erklärung in Ihrem Testament, dass Sie Ihren Nachlass oder einen bestimmten Teil davon gemeinnützig hinterlassen. Wichtig ist dabei, den genauen Namen und die vollständige Anschrift anzugeben.
Falls Sie sich entscheiden sollten, den Weltfriedensdienst in Ihrem Testament zu bedenken, so nehmen Sie bitte die folgenden Angaben auf:

Weltfriedensdienst e.V.
Am Borsigturm 9
13507 Berlin

Die nächsten Angehörigen, dazu gehören die Eltern, Kinder, Enkel*innen, Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner*innen und Adoptivkinder erhalten immer den gesetzlichen Pflichtanteil. Nur der nach der Aufteilung der Pflichtanteile noch vorhandene Nachlass wird gemäß Ihrer testamentarischen Verfügungen aufgeteilt.

Sofern Sie keine nächsten Angehörigen haben, erhält der Staat Ihre Erbschaft/Ihren Nachlass.

Der Nachlass sind die Vermögenswerte einer verstorbenen Person. Hierzu gehören auch Schulden oder Verpflichtungen.

Durch eine Erbschaft hinterlässt eine verstorbene Person seine Vermögenswerte (den Nachlass) an die Erben oder eine Erbengemeinschaft. Als Erbe treten diese die Rechtsnachfolge des Erblassers an, mit allen Rechten und Pflichten.

Mit einem Vermächtnis (auch Legat) wird die begünstigte Person nicht Teil der Erbengemeinschaft, sondern erhält nur einen festen Betrag oder bestimmte Sachwerte. Ein Vermächtnisnehmer tritt nicht in die Schulden des Erblassers ein.

Bei einer Schenkung überlässt eine Person dem Beschenkten noch zu Lebzeiten Geld oder einen Sachwert ohne Gegenleistung.

Sie selbst bestimmen, wie Ihr Vermächtnis eingesetzt werden soll. Wir empfehlen Ihnen jedoch, in Ihrem Testament keine projekt-, regionen- oder länderspezifischen Auflagen zu machen, damit Ihr Vermächtnis zum Zeitpunkt der Testamentseröffnung möglichst wirkungsvoll eingesetzt werden kann. Sollten Sie Fragen hierzu haben, sprechen Sie gerne unseren Ansprechpartner Maximilian Knoblauch an.

Als eine vom Finanzamt anerkannte gemeinnützige Organisation ist der Weltfriedensdienst von der Erbschaftssteuer befreit. Gleiches gilt für Schenkungen zu Lebzeiten, die ebenfalls von der Schenkungssteuer befreit sind.

So trägt Ihr Vermächtnis nachhaltig und ohne Abzüge dazu bei, eine friedlichere und gerechtere Welt für kommende Generationen zu schaffen.

Ihre Entscheidung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückziehen. Sie helfen uns sehr, wenn Sie uns darüber informieren und wir Ihre Entscheidung in unseren Unterlagen vermerken können.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf

Wir freuen uns sehr, wenn Sie Sie uns Ihr Vertrauen schenken und unser weltweites Engagement somit nachhaltig fördern wollen.

Melden Sie sich bitte gerne bei mir, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Ihr persönlicher Ansprechpartner für Testamente und Legate
Maximilian Knoblauch
Referent für Fundraising