Zum Inhalt springen

Auch morgen für den Frieden

Gestalten Sie mit Ihrem Testament die Zukunft mit

Über das eigene Leben hinaus Menschen und Themen stärken, die Ihnen besonders am Herzen liegen: Dazu haben Sie mit Ihrem Testament die Möglichkeit. Und es ist einfacher, als viele denken.

Nehmen Sie sich die Zeit, um Ihrer Nachwelt etwas Gutes zu hinterlassen – und damit zum Beispiel dem Frieden für immer verbunden zu bleiben. Gerne stehen wir Ihnen dabei zur Seite.

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengestellt:

In Ihren Händen

Kostenloser Ratgeber

Bestellen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich den Ratgeber für Ihre Nachlassgestaltung – mit Muster-Testamenten, rechtlichen Hinweisen, Checklisten u. v. m.

Jetzt Ratgeber bestellen!
Gute Gründe für Ihre Testamentsspende an den Weltfriedensdienst:
  • Ihr letzter Wille ermöglicht Menschen weltweit ein Leben in Frieden und Würde.

    Mit Ihrer Testamentsspende an den Weltfriedensdienst tragen Sie dazu bei, Konflikte zu entschärfen und ein friedliches Miteinander dauerhaft zu stärken. Der Weltfriedensdienst ist seit 1959 in der Friedensarbeit tätig. Aus unserer jahrzehntelangen Arbeit wissen wir: Frieden kommt nicht von heute auf morgen. Er muss immer wieder neu ausgehandelt, mit Leben gefüllt, verteidigt und weitergetragen werden. Daran arbeiten wir gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen rund um die Welt und an jedem neuen Tag. Die Projekte, die wir zusammen mit unseren Partnerorganisationen umsetzen, haben Vorbildcharakter für ganze Regionen und dienen auch über Landesgrenzen hinweg als Impulsgeber für progressive Menschen in anderen Teilen der Welt.

    → Mit Ihrer Testamentsspende haben Sie die Möglichkeit, diese wichtige Arbeit dauerhaft zu stärken – und damit dem Frieden für immer verbunden zu bleiben.

    ——

  • Sie gestalten die Zukunft unseres Planeten über Ihr eigenes Leben hinaus mit.

    Wir stärken Menschen, Gemeinden und Initiativen, die sich für eine zukunftsfähige Landwirtschaft sowie für den Erhalt und den Schutz von Natur und Umwelt einsetzen. Denn ein Leben in Frieden und Würde ist nur möglich, wenn Menschen auf ökologisch nachhaltige Lebensgrundlagen zugreifen und diese dauerhaft erhalten können. Davon sind wir überzeugt.

    Mit Ihrer Testamentsspende tragen Sie dazu bei, eine Welt zu schaffen, in der auch ein Frieden zwischen Mensch und Natur endlich selbstverständlich wird.

    ——

  • Als gemeinnütziger Verein ist der Weltfriedensdienst von der Erbschaftssteuer befreit.

    Das Vermögen, das Sie dem Weltfriedensdienst vererben, kommt ohne Abzug von Steuern in voller Höhe unserer bewährten weltweiten Friedensarbeit zugute. Eine aktuelle Tabelle zu den geltenden Steuersätzen der Erbschafts- und Schenkungssteuer finden Sie in unserer Übersicht der häufig gestellten Fragen.

    → Mit Ihrer Testamentsspende stärken Sie das, was Ihnen selbst besonders am Herzen liegt.

    ——

Frieden kann sich dort entfalten, wo Freundschaften schon früh gefördert werden: Davon ist auch unsere Partnerorganisation CPI in Kenia überzeugt. Sie bringt Kinder unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen in sogenannten Friedenscamps zusammen – zum Beispiel Kinder der Pokot und der Ilchamus. Diese Gruppen lebten seit vielen Jahren in einem Konflikt mit Toten und Verletzten. Dank CPI Kenya nähern sich die Konfliktparteien nun an. Foto: CPI Kenya

Häufige Fragen zum Thema

Mit einem Testament halten Sie Ihren letzten Willen schriftlich fest – Sie bestimmen damit selbst, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. So können sich sich um Menschen oder Organisationen kümmern, die Ihnen besonders am Herzen liegen, und so die Zukunft unseres Zusammenlebens mitgestalten.

Sie fragen sich, wie Sie am besten vorgehen sollen? Einen verständlichen Einstieg ins Thema bietet unser aktueller Testament-Ratgeber. Er enthält rechtliche Hinweise, Checklisten und Muster-Formulierungen und kann hier mit wenigen Klicks bestellt werden.

Wenn Sie kein Testament verfassen und Sie keine nahen Angehörigen haben, erhält der Staat Ihren gesamten Besitz – dazu zählen alle Vermögenswerte: Immobilien, Geld, Wertgegenstände, Verpflichtungen. In der Regel erbt dann das Bundesland, in dem die verstorbene Person zuletzt lebte.

Ansonsten greift in Deutschland die gesetzliche Erbfolge, die eine Familie in sogenannte Ordnungen gliedert. Die gesetzliche Erbfolge und weitere Regelungen erklären wir verständlich und anschaulich in unserem Testament-Ratgeber, den Sie gerne hier kostenlos und unverbindlich bestellen können.

Mit einem Testament bestimmen Sie hingegen selbst, wem Ihr Vermögen zukommen soll. Ihre nahen Angehörigen – dazu gehören z.B. die Kinder, Ehegatt*innen oder eingetragene Lebenspartner*innen und ggf. Enkel*innen und Eltern – haben allerdings Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil. Auch diesen sowie Pflichtteilsverzicht und -Ergänzung bei Schenkungen erklären wir in unserem Testament-Ratgeber genauer.

Der einfachste Weg, Ihren Nachlass zu ordnen, ist das eigenhändige Testament. Sie können es grundsätzlich jederzeit handschriftlich niederschreiben.

Damit das eigenhändige Testament rechtsgültig wird, müssen Sie aber einige Vorschriften beachten:

  • auf Klarheit in der Formulierung achten
  • Datum und Ort der Erstellung nennen
  • mit vollem Namen unterschreiben

Weitere hilfreiche Anregungen und Muster-Testamente finden Sie in unserem Testament-Ratgeber, den Sie hier bestellen können.

Hinterlegen Sie Ihr handschriftliches Testament an einem Ort, an dem es leicht gefunden werden kann, und informieren Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen über den Aufbewahrungsort. Am sichersten ist die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht. Sie können aber auch eine*n Testamentsvollstrecker*in bestimmen, um Ihren Nachlass zu verwalten. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Testament-Ratgeber.

Mit einer Testamentsspende erklären Sie in Ihrem Testament, dass Sie Ihren Nachlass oder einen Teil davon gemeinnützig hinterlassen möchten, also zum Beispiel für die weltweite Friedensarbeit des Weltfriedensdienst e.V. Wichtig ist dabei, den genauen Namen und die vollständige Anschrift anzugeben.

Falls Sie sich entscheiden sollten, den Weltfriedensdienst in Ihrem Testament zu bedenken, nehmen Sie bitte die folgenden Angaben auf:

Weltfriedensdienst e.V.
Am Sudhaus 2
12053 Berlin

Die nahen Angehörigen – dazu gehören z.B. die Kinder, Ehegatt*innen oder eingetragene Lebenspartner*innen und ggf. Enkel*innen und Eltern – erhalten in der Regel immer den gesetzlichen Pflichtteil. Nur der nach der Aufteilung der Pflichtteile noch vorhandene Nachlass wird gemäß Ihrer testamentarischen Verfügungen aufgeteilt.

Das heißt: Auch wenn Sie per Testament oder Erbvertrag über Ihr Vermögen verfügen, können Sie die gesetzliche Erbfolge nicht völlig aushebeln: Bestimmte nahe Angehörige bleiben durch das sogenannte Pflichtteilsrecht geschützt. Es gibt allerdings die Möglichkeit des vereinbarten Pflichtteilsverzichts. Dieser muss aber notariell beurkundet werden.

Zu Pflichtteilsverzicht und Gestaltungsmöglichkeiten empfiehlt sich in jedem Fall eine juristische Beratung. Gerne vermitteln wir Ihnen den Kontakt zu einer Notarin oder helfen Ihnen bei der Suche nach Fachleuten in Ihrer Nähe. Sprechen Sie uns gerne an.

 

Sie selbst bestimmen, was in Ihrem Testament stehen soll – und wenn Sie den Weltfriedensdienst dabei berücksichtigen wollen, freuen wir uns sehr. Grundsätzlich empfehlen wir allerdings, eine allgemeine Förderung unserer weltweiten Friedensarbeit ohne regionale oder thematische Einschränkung.

Warum? Unsere Welt verändert sich immer wieder: Als der Weltfriedensdienst 1959 seine Arbeit aufnahm, waren wir in Griechenland, später in Ägypten, Indien oder Afghanistan tätig – alles Länder, in denen wir heute nicht mehr aktiv sind. Bis ein Testament, das Sie heute verfassen, tatsächlich Anwendung findet, vergehen oftmals Jahre oder Jahrzehnte. Und wir erleben derzeit leider alle schmerzlich, wie schnell unsere Welt sich ändern kann.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, in Ihrem Testament eine projektungebundene Förderung unserer weltweiten Friedensarbeit anzugeben. Aber wenn Sie Fragen dazu haben, nehmen Sie bitte gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf. Gemeinsam finden wir sicher eine passende Lösung, die Ihren Wertvorstellungen gut entspricht.

Zu Lebzeiten haben Sie immer die Möglichkeit, Ihr Testament zu ergänzen oder zu widerrufen. Letzteres sollten Sie am besten gleich zu Beginn Ihres neuen Testaments tun, damit die Ungültigkeit älterer Testamente sofort klar ist. Ergänzungen im Testament können Sie hingegen stets hinzufügen, ohne ein neues Testament zu verfassen.

Worauf Sie dabei achten sollten, erläutern wir in unserem Testament-Ratgeber. Dort finden Sie auch Muster-Formulierungen für Ergänzungen im Testament. Sie können den Ratgeber hier mit wenigen Klicks bestellen – kostenlos und unverbindlich.

Sie helfen uns sehr, wenn Sie uns über Änderungen in Ihrem Testament informieren, sofern sie den Weltfriedensdienst betreffen. Hier können Sie direkt Kontakt mit uns aufnehmen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Der Weltfriedensdienst e.V. ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und deshalb von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Ihre Schenkung oder Ihr Nachlass kommen in voller Höhe unserer weltweiten Friedensarbeit zugute.

Bitte klicken Sie auf die Graphik, wenn Sie sie vergrößern möchten.

Der Nachlass sind die gesamten Vermögenswerte einer verstorbenen Person wie Immobilien, Geld und Wertgegenstände. Hierzu gehören allerdings auch Schulden oder Verpflichtungen.

Durch eine Erbschaft hinterlässt eine verstorbene Person ihre Vermögenswerte (den Nachlass) an die Erben oder eine Erbengemeinschaft. Als Erben treten diese die Rechtsnachfolge des Erblassers an, mit allen Rechten und Pflichten.

Mit einem Vermächtnis (auch Legat) wird die begünstigte Person nicht Teil der Erbengemeinschaft, sondern erhält nur einen festen Betrag oder bestimmte Sachwerte. Ein Vermächtnisnehmer tritt nicht in die Schulden des Erblassers ein.

Bei einer Schenkung überlässt eine Person dem Beschenkten noch zu Lebzeiten Geld oder einen Sachwert ohne Gegenleistung.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf

Wir freuen uns sehr, wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken und unser weltweites Engagement somit nachhaltig fördern wollen.

Melden Sie sich bitte gerne bei uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Ihr Ansprechpartner für Erbschaften und Testamente
Maximilian Knoblauch
Referent für Fundraising