Die Stiftungen des Weltfriedensdienst e.V.

Der Weltfriedensdienst wird von vier Stiftungen unterstützt, die wir zum Teil auch selbst verwalten. Hier finden Sie Informationen zu den Stiftungen, den Stifter*innen und zu Ihren Möglichkeiten, unsere Stiftungen und damit die Arbeit des Weltfriedensdienst e.V. zu unterstützen.

Die Stiftungen des Weltfriedensdienst e.V.

Der Weltfriedensdienst wird von vier Stiftungen unterstützt, die wir zum Teil auch selbst verwalten. Hier finden Sie Informationen zu den Stiftungen, den Stifter*innen und zu Ihren Möglichkeiten, unsere Stiftungen und damit die Arbeit des Weltfriedensdienst e.V. zu unterstützen.

Seit dem Jahr 2002 ist die von Fritz Pfeiffer gegründete Stiftung für internationale Solidarität und Partnerschaft eine Stiftung des Weltfriedensdienst  e.V.. Mit den Kapitalerlösen werden Projekte unterstützt.

Vom Reiseveranstalter zum Stifter

Mit einem Reisebüro, das bei Reisen in Regionen der sogenanntePfeiffer-SiSn Dritten Welt über die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse und Probleme informieren wollte, hatte sich Fritz Pfeiffer seit 1970 eine Marktnische erobert. Bei seinen Erkundungsreisen lernte er die beeindruckende Arbeit der Basisbewegungen vieler dieser Länder kennen, ihren täglichen Kampf für menschenwürdige Lebensbedingungen und für eine gerechte und soziale Gesellschaft. So wuchs der Wunsch bei ihm, diese Arbeit über den Tag hinaus zu fördern.

Unterstützung für Selbsthilfegruppen

Aus seinem Vermögen und durch Beiträge guter Freunde rief er schließlich 1993 die Stiftung ins Leben. Mit den jährlichen Kapitalerlösen, vermehrt durch Spenden und Zuschüsse der öffentlichen Hand, konnte SIS zwischen 1993 bis 2001 Selbsthilfeprojekte in 25 Entwicklungsländern unterstützen und zugleich die politische Bildungsarbeit und den Aufbau von Nord-Süd-Partnerschaften fördern.

Der Weltfriedensdienst

Am 1. Januar 2002 wurde SIS eine Stiftung des Weltfriedensdienst e.V.. Seither erfolgt die Stiftungsverwaltung durch den Weltfriedensdienst e.V., die Projekte und Partnerschaftsgruppen der Stiftung wurden in das Kerngeschäft des Weltfriedensdienstes integriert. Die Stiftung konzentriert sich auf den Einsatz der jährlichen Kapitalerlöse für die Projektförderung und die Bildungsarbeit. Eine weitere Aufgabe erwächst der Stiftung aus der treuhänderischen Verwaltung von aktuell drei unselbstständigen Stiftungen: Stiftung Weltfriedensdienst Erich Grunwaldt, Stiftung Education Support Fonds Africa, Stiftung Solidarität und Menschenrecht.

Stiftungszweck

Die komplette Satzung steht zum Download zur Verfügung (PDF|38KB)

Steuervorteile

Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt. Das bedeutet, dass Zuwendungen an die Stiftung (Spenden) steuerabzugsfähig sind. Spender erhalten eine Zuwendungsbestätigung („Spendenbescheinigung“) zur Vorlage beim Finanzamt.

Folgende Steuervorteile gelten für Spender und Stifter:

– Spenden an die Stiftung können nach § 10b EStG
– bei Privatpersonen bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte
– bei Unternehmen bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und
der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter
als Sonderausgaben abgezogen werden.

– Zusätzlich kann für Spenden in den Vermögensstock der Stiftung (Erhöhung des Stiftungskapitals) ein Sonderausgabenabzug bis zu € 1 Mio. (Ehegatten: € 2 Mio.) geltend machen, der innerhalb von 10 Jahren zeitlich beliebig vorgetragen werden kann und alle 10 Jahre erneut zur Verfügung steht.

Der Vorstand von SIS

Ein ehrenamtlicher Vorstand leitet die Stiftung.

Gerd Hönscheid-Gross, Vorsitzender

Michael Dirkx, stellvertretender Vorsitzender

Judith Ohene, geschäftsführender Vorstand

Das Kuratorium von SIS

Ein ehrenamtliches Kuratorium kontrolliert die Stiftungsarbeit.

Walter Hättig, Vorsitzender

Dr. Luiz Ramalho, stellvertretender Vorsitzender

Carola Gast

Susanne Schmitz

 

Stiftungskonto:

Bank für Sozialwirtschaft

IBAN:DE04 3702 0500 0001 1333 11
BIC:
BFSWDE33XXX

Zweck: Zustiftung oder Spende

26.01.2016

Gepostet in: Die Stiftungen des Weltfriedensdienst e.V.

Die Stiftungen des Weltfriedensdienst e.V.

Der Weltfriedensdienst wird von vier Stiftungen unterstützt, die wir zum Teil auch selbst verwalten. Hier finden Sie Informationen zu den Stiftungen, den Stifter*innen und zu Ihren Möglichkeiten, unsere Stiftungen und damit die Arbeit des Weltfriedensdienst e.V. zu unterstützen.

In unserer Gesellschaft muss sich vieles verändern, damit die Kluft zwischen Nord und Süd überwunden werden kann. Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit ist daher besonders wichtig. Diesem Ziel dient die unselbstständige Stiftung Weltfriedensdienst Erich Grunwaldt.

Investition in eine friedlichere Zukunft

Erich Grunwaldt, dem Weltfriedensdienst über viele Jahre verbunden, gründete im August 2002 die Stiftung Weltfriedensdienst. Die Arbeit des Weltfriedensdienstes kannte er sehr genau. Daher wollte er, dass seine Stiftung unsere Arbeit direkt unterstützt. Anfang der 1980er Jahre war er als internationale Fachkraft des Weltfriedensdienstes in Mosambik, wo er erstmalig ein Windrad im Einsatz erlebte. Nach seiner Rückkehr baute er ein Unternehmen auf, das Windkraftanlagen herstellt. Besonders stolz war er darauf, dass seine Firma mit der Aufstellung von mehr als eintausend Windkraftanlagen ausreichend umweltfreundlichen Strom zur Verfügung stellte, um ein ganzes Atomkraftwerk zu ersetzen.

Frieden und Gerechtigkeit

Genauso wichtig wie die Erhaltung der Umwelt war ihm die Verwirklichung von Frieden, Gerechtigkeit und Solidarität. Erich Grunwaldt beteiligte sich als Mitglied des Weltfriedensdienstes intensiv an den Diskussionen um dessen Zukunft. Er wollte die Vereinsarbeit nachhaltig und langfristig sichern. Zu diesem Zweck gründete er 2002 die Stiftung Weltfriedensdienst.

In Erinnerung an Erich Grunwaldt

Grundwald-SWEGErich Grunwaldts viele Ideen für die Zukunft konnte er nicht mehr umsetzen. Im Mai 2003, nur wenige Tage nach seinem 58. Geburtstag, verunglückte er tödlich.

Erich Grunwaldt war zu bescheiden, um der Stiftung seinen Namen zu geben. Nach seinem Tod wuchs beim Weltfriedensdienst und bei vielen seiner Freunde der Wunsch, ihn durch eine Umbenennung der Stiftung zu würdigen. Der Stiftungsbeirat beschloss deshalb 2003, die Stiftung umzubenennen in „Stiftung Weltfriedensdienst Erich Grunwaldt“.

Stiftungsgremien

Da die Stiftung Weltfriedensdienst Erich Grunwaldt wird durch die Stiftung für internationale Solidarität und Partnerschaft verwaltet, sie verfügt daher nicht über einen eigenen Vorstand. Zur Begleitung der Stiftungsarbeit wurde in der Satzung die Bildung eines Stiftungsbeirates festgelegt.

Die Mitglieder des Beirates:

Heinz Bollweg
Klaus Decker
Heidi Grunwaldt
Rainer Hällfritzsch
Joscha Jancke
Jonny Schulz
Hans von Schuckmann

Steuervorteile

Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt. Das bedeutet, dass Zuwendungen an die Stiftung (Spenden) steuerabzugsfähig sind. Spender erhalten eine Zuwendungsbestätigung („Spendenbescheinigung“) zur Vorlage beim Finanzamt.

Folgende Steuervorteile gelten für Spender und Stifter:

– Spenden an die Stiftung können nach § 10b EStG
– bei Privatpersonen bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte
– bei Unternehmen bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und
der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter
als Sonderausgaben abgezogen werden.

– Zusätzlich kann für Spenden in den Vermögensstock der Stiftung („Zustiftungen“) ein Sonderausgabenabzug bis zu € 1 Mio. (Ehegatten: € 2 Mio.) geltend machen, der innerhalb von 10 Jahren zeitlich beliebig vorgetragen werden kann und alle 10 Jahre erneut zur Verfügung steht.

Stiftungskonto

Bank für Sozialwirtschaft

IBAN:DE75 3702 0500 0002 2777 00
BIC:
BFSWDE33XXX

Zweck: Zustiftung oder Spende

25.01.2016

Gepostet in: Die Stiftungen des Weltfriedensdienst e.V.

Die Stiftungen des Weltfriedensdienst e.V.

Der Weltfriedensdienst wird von vier Stiftungen unterstützt, die wir zum Teil auch selbst verwalten. Hier finden Sie Informationen zu den Stiftungen, den Stifter*innen und zu Ihren Möglichkeiten, unsere Stiftungen und damit die Arbeit des Weltfriedensdienst e.V. zu unterstützen.

Die Stiftung Education Support Fonds Africa (ESFA) wurde 2006 von Gerd Wüsteney ins Leben gerufen. Ziel der Stiftung ist die Unterstützung schulischer, beruflicher und universitärer Bildung im Sudan.

Wüsteney-ESFAGerd Wüsteney, niedersächsischer Forstbeamter, hatte sich gegen Ende seiner Dienstzeit bereiterklärt, vier Jahre in einem Entwicklungshilfeprojekt in Darfur/Sudan zu arbeiten. Während seines Aufenthalts war ihm bewusst geworden, dass nachhaltige Veränderungen nur zu erreichen sind, wenn sie von den betroffenen Menschen selbst in Angriff genommen werden.

Bildung und Ausbildung sind wichtige Voraussetzungen für die Verbesserung der eigenen Lebenssituation. Die Stiftung ESFA soll daher ausschließlich die schulische, berufliche und universitäre Bildung von Menschen unterstützen, denen wegen Geldmangels der Zugang zu einer solchen Ausbildung sonst verwehrt wäre. Bei der Auswahl der zu fördernden Personen und Projekte folgt Herr Wüsteney den Empfehlungen einer Gruppe von Sudanesen, deren Ausbildung er bereits vor der Stiftungsgründung gefördert hatte. Inzwischen bekleiden sie gehobene Positionen als Professoren, Dozenten, Lehrer oder Beamte und engagieren sich für die Ziele der Stiftung.

Steuervorteile

Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt. Das bedeutet, dass Zuwendungen an die Stiftung (Spenden) steuerabzugsfähig sind. Spender erhalten eine Zuwendungsbestätigung („Spendenbescheinigung“) zur Vorlage beim Finanzamt.

Folgende Steuervorteile gelten für Spender und Stifter:

– Spenden an die Stiftung können nach § 10b EStG
– bei Privatpersonen bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte
– bei Unternehmen bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und
der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter
als Sonderausgaben abgezogen werden.

– Zusätzlich kann für Spenden in den Vermögensstock der Stiftung („Zustiftungen“) ein Sonderausgabenabzug bis zu € 1 Mio. (Ehegatten: € 2 Mio.) geltend machen, der innerhalb von 10 Jahren zeitlich beliebig vorgetragen werden kann und alle 10 Jahre erneut zur Verfügung steht.

Stiftungskonto

Bank für Sozialwirtschaft

IBAN: DE52 3702 0500 0002 2333 00
BIC:
BFSWDE33XXX

Zweck: Zustiftung oder Spende

23.01.2016

Gepostet in: Die Stiftungen des Weltfriedensdienst e.V.

Die Stiftungen des Weltfriedensdienst e.V.

Der Weltfriedensdienst wird von vier Stiftungen unterstützt, die wir zum Teil auch selbst verwalten. Hier finden Sie Informationen zu den Stiftungen, den Stifter*innen und zu Ihren Möglichkeiten, unsere Stiftungen und damit die Arbeit des Weltfriedensdienst e.V. zu unterstützen.

Die unselbständige Stiftung Solidarität und Menschenrecht (S.U.M.) wurde im Jahr 2000 von dem Psychologen Rolf-Albert Schmitz und seiner Tochter Susanne Schmitz gegründet.
Mit ihrer Arbeit wollen die Stifter vor allem zur Verbesserung der Menschenrechtssituation beitragen. Seit dem Jahr 2005 fördert die Stiftung jährlich mit großzügigen Beträgen die weltweite Friedensarbeit des Weltfriedensdienst e.V., darunter über viele Jahre die Menschenrechtsarbeit des Rates der Indigenen Organisationen von Jujuy, COAJ in Argentinien.

Insgesamt trug die Stiftung mit 96.000 Euro entscheidend dazu bei, dass der Weltfriedensdienst seine erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem argentinischen Partner im Rahmen mehrerer BMZ-finanzierter Projekte in Folge fortsetzen konnte. Zusätzlich ermöglichte S.U.M. den Bau und die Ausstattung eines Studentenwohnheims, in dem COAJ auch Meetings und Veranstaltungen durchführen kann.

Rolf-Albert Schmitz lächelt. Als Stifter und Mitglied des Weltfriedensdienstes unterstützt er das Projekt COAJ- Menschenrechte für Indigene schon seit Jahren..

Rolf-Albert Schmitz unterstützte das Indigenen-Projekt COAJ als Stifter der Stiftung Solidarität und Menschenrecht und als Mitglied des Weltfriedensdienstes. Er verstarb im Juni 2020 und hinterlässt eine Lücke in unserem weiten Netzwerk für Frieden in dieser Welt.

Steuervorteile für das Engagement für Menschenrechte

Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt. Das bedeutet, dass Zuwendungen an die Stiftung (Spenden) steuerabzugsfähig sind. Spender erhalten eine Zuwendungsbestätigung („Spendenbescheinigung“) zur Vorlage beim Finanzamt.

Folgende Steuervorteile gelten für Spender und Stifter:

  • Spenden an die Stiftung können nach § 10b EStG
  • bei Privatpersonen bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte
  • bei Unternehmen bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden.
  • Zusätzlich kann für Spenden in den Vermögensstock der Stiftung („Zustiftungen“) ein Sonderausgabenabzug bis zu € 1 Mio. (Ehegatten: € 2 Mio.) geltend machen, der innerhalb von 10 Jahren zeitlich beliebig vorgetragen werden kann und alle 10 Jahre erneut zur Verfügung steht.

Stiftungskonto der Stiftung Solidarität und Menschenrecht

Bank für Sozialwirtschaft

IBAN: DE45 3702 0500 0002 2666 00
BIC: BFSWDE33XXX

Zweck: Zustiftung oder Spende

12.01.2016

Gepostet in: Die Stiftungen des Weltfriedensdienst e.V.