Sie wollen etwas Bleibendes schaffen und auf lange Sicht eine große Wirkung entfalten? Dann interessiert Sie vielleicht, dass der Weltfriedensdienst von vier Stiftungen unterstützt wird, die der Verein zum Teil selbst verwaltet.
Klicken Sie auf die Namen der Stiftungen und Sie finden Informationen zu den Stiftungen, den Stifter*innen und zu Ihren Möglichkeiten, unsere Stiftungen und damit die Arbeit des Weltfriedensdienst e.V. zu unterstützen.
Die von Fritz Pfeiffer 1993 gegründete Stiftung für internationale Solidarität und Partnerschaft (SIS) ist seit 2002 eine Stiftung des Weltfriedensdienst e.V. Mit den Kapitalerlösen werden Selbsthilfeprojekte unterstützt.
Vom Reiseveranstalter zum Stifter
Fritz Pfeiffer hatte sich seit 1970 eine Marktnische erobert, als er Reisen in Regionen anbot, in die damals nur Abenteurer*innen aufbrachen. Er wollte über die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse und Herausforderungen informieren. Bei seinen Erkundungsreisen lernte er die beeindruckende Arbeit der Basisbewegungen vieler dieser Länder kennen, ihren täglichen Kampf für menschenwürdige Lebensbedingungen und für eine gerechte und soziale Gesellschaft. So wuchs der Wunsch bei ihm, diese Arbeit zu fördern.
Unterstützung für Selbsthilfegruppen
Aus seinem Vermögen und durch Beiträge guter Freunde rief er schließlich 1993 die Stiftung ins Leben. Mit den jährlichen Kapitalerlösen, vermehrt durch Spenden und Zuschüsse der öffentlichen Hand, konnte SIS zwischen 1993 bis 2001 Selbsthilfeprojekte in 25 Ländern des Globalen Südens unterstützen und zugleich die politische Bildungsarbeit und den Aufbau von Nord-Süd-Partnerschaften fördern.
WFD & SIS
Am 01.01.2002 wurde SIS eine Stiftung des Weltfriedensdienstes, der die Stiftung verwaltet. Die Projekte und Partnerschaftsgruppen der Stiftung sind nun ein Teil der WFD-Partnerschaftsprojekte, die etwa Kindern und Jugendlichen in Tansania und Sudan eine Chance auf ein selbstbestimmtes Leben geben. Die Stiftung konzentriert sich auf den Einsatz der jährlichen Kapitalerlöse für die Projektförderung und die Bildungsarbeit. Zudem verwaltet SIS treuhänderischen die drei unselbständigen WFD-Stiftungen.
Der ehrenamtliche Vorstand leitet die Stiftung
- Michael Dirkx
- Frieder Meyer-Krahmer
- Therese Wenzel
Das ehrenamtliche Kuratorium kontrolliert die Stiftungsarbeit
- Dr. Luiz Ramalho
- Carola Gast
- Susanne Schmitz
- Katrin Steinitz
Sie wollen zustiften? Ihr Steuervorteil
Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital. Hier können Sie Ihr Vermögen dauerhaft einem guten Zweck widmen. Die Stiftung legt das Vermögen nach nachhaltigen, ethischen und sozialen Kriterien gewinnbringend an. Aus dem erwirtschafteten Gewinn werden dann die gemeinnützigen Zwecke gefördert.
Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt. Das bedeutet, dass Zuwendungen an die Stiftung steuerlich absetzbar sind. Sie erhalten eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.
Folgende Steuervorteile gelten für Spender*innen und Stifter*innen: Spenden an die Stiftung können nach § 10b EStG als Sonderausgaben abgezogen werden
- bei Privatpersonen bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte
- bei Unternehmen bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.
Zusätzlich können wie für Spenden in den Vermögensstock der Stiftung (Erhöhung des Stiftungskapitals) ein Sonderausgabenabzug bis zu 1 Million Euro (Ehegatten: 2 Millionen Euro) geltend machen, der innerhalb von zehn Jahren zeitlich beliebig vorgetragen werden kann und alle zehn Jahre erneut zur Verfügung steht.
Stiftungskonto SIS
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN DE04 3702 0500 0001 1333 11
BIC BFSWDE33XXX
Zweck Zustiftung oder Spende
Die von Erich Grünwald gegründete Stiftung Weltfriedensdienst Erich Grunwaldt (SWEG) ist seit 2002 eine Stiftung des Weltfriedensdienst e.V. Mit den Kapitalerlösen werden etliche unserer entwicklungspolitischen Bildungsprojekte unterstützt.
Investition in eine friedlichere Zukunft
Erich Grunwaldt war Anfang der 80er Jahre als Fachkraft des Weltfriedensdienstes in Mosambik, wo er das erste Mal ein Windrad im Einsatz erlebte. Nach seiner Rückkehr baute er ein Unternehmen auf, das Windkraftanlagen herstellt. Besonders stolz war er darauf, dass seine Firma mit der Aufstellung von mehr als eintausend Windkraftanlagen ausreichend umweltfreundlichen Strom zur Verfügung stellte, um ein ganzes Atomkraftwerk zu ersetzen.
Frieden und Gerechtigkeit
Genauso wichtig wie die Erhaltung der Umwelt war ihm die Verwirklichung von Frieden, Gerechtigkeit und Solidarität. Erich Grunwaldt beteiligte sich als Mitglied des Weltfriedensdienstes intensiv an den Diskussionen um dessen Zukunft. Er wollte die Vereinsarbeit nachhaltig und langfristig sichern. Daher gründete er im August 2002 die Stiftung Weltfriedensdienst, die nach seinem Tod 2003 in Stiftung Weltfriedensdienst Erich Grunwaldt (SWEG) umbenannt wurde.
Stiftungsgremien
Die SWEG wird durch die SIS verwaltet. Daher verfügt sie über keinen eigenen Vorstand. Zur Begleitung der Stiftungsarbeit gibt es einen Stiftungsbeirat:
- Heinz Bollweg
- Klaus Decker
- Heidi Grunwaldt
- Rainer Hällfritzsch
- Joscha Jancke
- Jonny Schulz
- Hans von Schuckmann
Sie wollen zustiften? Ihr Steuervorteil
Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital. Hier können Sie Ihr Vermögen dauerhaft einem guten Zweck widmen. Die Stiftung legt das Vermögen nach nachhaltigen, ethischen und sozialen Kriterien gewinnbringend an. Aus dem erwirtschafteten Gewinn werden dann die gemeinnützigen Zwecke gefördert.
Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt. Das bedeutet, dass Zuwendungen an die Stiftung steuerlich absetzbar sind. Sie erhalten eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.
Folgende Steuervorteile gelten für Spender*innen und Stifter*innen: Spenden an die Stiftung können nach § 10b EStG als Sonderausgaben abgezogen werden
- bei Privatpersonen bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte
- bei Unternehmen bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.
Zusätzlich können wie für Spenden in den Vermögensstock der Stiftung (Erhöhung des Stiftungskapitals) ein Sonderausgabenabzug bis zu 1 Million Euro (Ehegatten: 2 Millionen Euro) geltend machen, der innerhalb von zehn Jahren zeitlich beliebig vorgetragen werden kann und alle zehn Jahre erneut zur Verfügung steht.
Stiftungskonto SWEG
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN DE75 3702 0500 0002 2777 00
BIC BFSWDE33XXX
Zweck Zustiftung oder Spende
Die Stiftung Education Support Fonds Africa (ESFA) wurde 2006 von Gerd Wüsteney ins Leben gerufen. Ziel der Stiftung ist die Unterstützung schulischer, beruflicher und universitärer Bildung im Sudan.
Gerd Wüsteney, ein Forstbeamter aus Niedersachsen, arbeitete gegen Ende seiner Dienstzeit vier Jahre in einem Entwicklungsprojekt in Darfur/Sudan. Er verstand, dass nachhaltige Veränderungen nur zu erreichen sind, wenn sie von den betroffenen Menschen selbst in Angriff genommen werden.
Bildung und Ausbildung verbessern Lebensumstände
Bildung und Ausbildung sind wichtige Voraussetzungen für die Verbesserung der eigenen Lebensumstände. Die Stiftung ESFA unterstützt daher ausschließlich die schulische, berufliche und universitäre Bildung von Menschen, denen wegen Geldmangels der Zugang zu einer solchen Ausbildung sonst verwehrt bliebe. Bei der Auswahl der zu fördernden Personen und Projekte berät eine sudanesische Gruppe, deren Ausbildung Gerd Wüsteney bereits vor der Stiftungsgründung gefördert hatte. Diese begleiten inzwischen gehobene Positionen als Professoren, Dozenten, Lehrer oder Beamte und engagieren sich für die Ziele der Stiftung.
Sie wollen zustiften? Ihr Steuervorteil
Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital. Hier können Sie Ihr Vermögen dauerhaft einem guten Zweck widmen. Die Stiftung legt das Vermögen nach nachhaltigen, ethischen und sozialen Kriterien gewinnbringend an. Aus dem erwirtschafteten Gewinn werden dann die gemeinnützigen Zwecke gefördert.
Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt. Das bedeutet, dass Zuwendungen an die Stiftung steuerlich absetzbar sind. Sie erhalten eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.
Folgende Steuervorteile gelten für Spender*innen und Stifter*innen: Spenden an die Stiftung können nach § 10b EStG als Sonderausgaben abgezogen werden
- bei Privatpersonen bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte
- bei Unternehmen bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.
Zusätzlich können wie für Spenden in den Vermögensstock der Stiftung (Erhöhung des Stiftungskapitals) ein Sonderausgabenabzug bis zu 1 Million Euro (Ehegatten: 2 Millionen Euro) geltend machen, der innerhalb von zehn Jahren zeitlich beliebig vorgetragen werden kann und alle zehn Jahre erneut zur Verfügung steht.
Stiftungskonto ESFA
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN DE52 3702 0500 0002 2333 00
BIC BFSWDE33XXX
Zweck Zustiftung oder Spende
Die unselbständige Stiftung Solidarität und Menschenrecht (SUM) wurde im Jahr 2000 von dem Psychologen Rolf-Albert Schmitz und seiner Tochter Susanne Schmitz gegründet. Ziel ist die Verbesserung der Menschenrechtssituation, etwa in Argentinien, Peru und Südafrika.
Seit dem Jahr 2005 fördert die Stiftung jährlich mit großzügigen Beträgen die weltweite Friedensarbeit des Weltfriedensdienstes, darunter über viele Jahre die Menschenrechtsarbeit des Rates der Indigenen Organisationen von Jujuy (COAJ) in Argentinien. Die Stiftung trug entscheidend dazu bei, dass der Weltfriedensdienst seine erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem argentinischen Partner im Rahmen mehrerer BMZ-finanzierter Projekte in Folge fortsetzen konnte. Zusätzlich ermöglichte SUM den Bau und die Ausstattung eines Wohnheims für Studierende, in dem COAJ auch Meetings und Veranstaltungen durchführt.
Sie wollen zustiften? Ihr Steuervorteil
Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital. Hier können Sie Ihr Vermögen dauerhaft einem guten Zweck widmen. Die Stiftung legt das Vermögen nach nachhaltigen, ethischen und sozialen Kriterien gewinnbringend an. Aus dem erwirtschafteten Gewinn werden dann die gemeinnützigen Zwecke gefördert.
Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt. Das bedeutet, dass Zuwendungen an die Stiftung steuerlich absetzbar sind. Sie erhalten eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.
Folgende Steuervorteile gelten für Spender*innen und Stifter*innen: Spenden an die Stiftung können nach § 10b EStG als Sonderausgaben abgezogen werden
- bei Privatpersonen bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte
- bei Unternehmen bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.
Zusätzlich können wie für Spenden in den Vermögensstock der Stiftung (Erhöhung des Stiftungskapitals) ein Sonderausgabenabzug bis zu 1 Million Euro (Ehegatten: 2 Millionen Euro) geltend machen, der innerhalb von zehn Jahren zeitlich beliebig vorgetragen werden kann und alle zehn Jahre erneut zur Verfügung steht.
Stiftungskonto SUM
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN DE45 3702 0500 0002 2666 00
BIC BFSWDE33XXX
Zweck Zustiftung oder Spende