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Transparenz

Transparenz ist uns ein zentrales Anliegen. Lesen Sie hier, wie Ihre Spende unsere Friedensarbeit sicherstellt und wie wir die uns anvertrauten Mittel einsetzen. Weitere Informationen zu unserer Arbeit finden Sie im aktuellen Jahresbericht.

Darauf können Sie sich verlassen

  • Zusammen mit 40 Partnerorganisationen erreichen wir mit unseren Projekten Jahr für Jahr benachteiligte und bedrohte Menschen in von Armut und Konflikten geprägten Regionen weltweit.
  •  Durch die langfristig angelegten Projekte unserer Partnerorganisationen unterstützten wir diese Menschen dabei, ihre Lebensumstände aus eigener Kraft zu verbessern und in einer gerechteren und friedlicheren Welt zu leben.
  • 24 internationale Fachkräfte der Entwicklungszusammenarbeit waren dafür 2022 für uns im Einsatz – bei unseren Partnerorganisationen in 20 Ländern.

Ausgaben 2022

Wir geben über 90 Prozent unserer Mittel für die Projektarbeit aus. Unsere Kosten für Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit und Werbung liegen konstant unter zehn Prozent. Beim DZI-Siegel entspricht das der sparsamsten Kategorie „niedrig“.

Einnahmen 2022

86 Prozent unserer Einnahmen kommen von institutionellen Gebern wie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Diese Gelder finanzieren vor allem unsere Friedensprojekte über den „Zivilen Friedensdienst“.

Über 2.300 Unterstützer*innen, Partnerschaftsgruppen oder Mitglieder fördern weitere Projekte oder tragen mit ihren Spenden und Mitgliedsbeiträgen dazu bei, weitere Gelder von öffentlichen Gebern zu bekommen. Warum? Oft werden Projekte nur zu einem Teil finanziert. Einen bestimmten Betrag müssen wir selbst aus Eigenmitteln aufbringen. Private Spenden sichern auch die Arbeit der Verwaltung, der Öffentlichkeitsarbeit und der Spendenwerbung ab.

Unabhängige Prüfung der Spendenverwendung

Als eine von etwa 230 Spenden sammelnden Organisationen in Deutschland erhalten wir jährlich das Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI). Es gilt als das renommierteste deutsche Spendensiegel. Das DZI prüft einmal jährlich, ob wir die Spendensiegel-Leitlinien einhalten. Zu den Prüfkriterien des DZI gehören die sieben Standards unten.

Als vertrauenswürdige Spendenorganisation haben wir diese sieben Anforderungen stets erfüllt und das DZI-Spendensiegel seit 1992 durchgehend erhalten.

Recht, Gesetz und Satzung werden befolgt. Menschenrechte und natürliche Lebensgrundlagen werden geachtet.

… sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden wirksam wahrgenommen. Interessenkonflikte werden vermieden.

… informieren klar, wahr, sachlich und offen. Die Würde der Betroffenen wird geachtet. Umworbene werden nicht unter Druck gesetzt. Das Verhalten gegenüber anderen Organisationen ist fair und respektvoll.

Angemessene Planung, Durchführung und Kontrolle der Mittelverwendung. Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und der größtmöglichen Wirksamkeit.

… berücksichtigen den Status der Gemeinnützigkeit sowie die Qualifikation, Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen. Besondere Regeln für erfolgsabhängige Vergütungen werden eingehalten.

Vorlage einer vollständigen, aussagekräftigen und angemessen geprüften Rechnungslegung spätestens zwölf Monate nach Ablauf eines Geschäftsjahres.

Über Arbeit, Strukturen und Finanzen wird offen und umfassend berichtet. Anfragen und Beschwerden werden zeitnah beantwortet. Im Jahresbericht wird die Rechnungslegung veröffentlicht und werden unter anderem Mittelverwendung, Wirkungsbeobachtung, Werbeformen und Vergütungspraxis beschrieben.

Qualitätsmanagement und Wirkungsorientierung

Wir begleiten die Projekte unserer Partnerorganisationen. Um die Qualität der Projekte dauerhaft zu sichern, arbeiten wir mit verbindlichen Standards und Verfahren. Mit diesen sieben Schritten stellen wir die Qualität und Wirkung der gemeinsamen Projekte sicher.

Zu Beginn eines jeden Projektes steht der gemeinsame Wille, eine Problemlage zu verbessern und Perspektiven für die Menschen vor Ort zu schaffen. Dabei arbeiten wir mit lokalen und zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen, die in der Projektregion anerkannte Akteure und deren Ziele und Statuten mit denen des Weltfriedensdienstes vereinbar sind.

Unsere Partner arbeiten insbesondere mit an den Rand gedrängten Bevölkerungsgruppen, die von Armut betroffen sind oder in Krisen- und Konfliktregionen leben. Besondere Berücksichtigung finden dabei Frauen und Jugendliche.

Die Projekte des Weltfriedensdienstes sind wirkungsorientiert ausgerichtet und auf nachhaltige Veränderungen angelegt. Gemeinsam mit den Partnerorganisationen wird analysiert, was getan werden muss, um diese Wirkungen zu erzielen und wie sich diese messen lassen.

Unsere Partnerorganisationen entwickeln im Austausch mit uns und den Zielgruppen bzw. deren legitimierten Vertreter*innen gemeinsam das Projekt. Je nach fachlichem und regionalem Bedarf werden dabei vertiefende Studien und Beratungen in Auftrag gegeben. Wir leisten mit unseren Partnern Hilfe zur Selbsthilfe. Aber jede Selbsthilfe hat Grenzen. Was macht ein Fischer, wenn das Wasser im Fluss vergiftet ist? Welche Möglichkeiten hat eine Bäuerin, deren Land konfisziert wurde, um dort Plantagenwirtschaft zu betreiben? Daher suchen wir gemeinsam mit unseren Partnern nach politischen Lösungen.

Advocacy – das Eintreten für die Rechte und Interessen der lokalen Bevölkerung und unserer Partner – hat in den vergangenen Jahren in unserer Arbeit an Bedeutung gewonnen. Durch die Beachtung des Do-no-harm-Ansatzes bei der Planung eines jeden Projektes ermitteln wir mögliche unbeabsichtigte negative Folgen und steuern von Anfang an entsprechend dagegen.

Unsere Partnerorganisation erstellt auf der Grundlage dieser Vorarbeiten einen Projektantrag. Zentral dabei sind eine umfassende Analyse der Ausgangssituation und die daraus abgeleiteten Ziele und Wirkungen des Projektes. Die Aktivitäten zur Erreichung dieser Ziele werden genau beschrieben, ebenso wie die Zielgruppen. Ein detaillierter Finanzplan komplettiert den Antrag.

Dieser Antrag wird beim Weltfriedensdienst durch die oder den Programmkoordinator*in geprüft und abschließend mit den Kolleg*innen und dem Vorstand diskutiert, um eventuell „blinde Flecken“ aufzudecken. Erst dann wird beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein Antrag auf (Teil-)Finanzierung gestellt.

Sobald das BMZ den Projektantrag bewilligt, setzt der Weltfriedensdienst das Projekt gemeinsam mit dem Partner um. Je nach Finanzierungsform müssen sich der Weltfriedensdienst und z.T. auch die Partnerorganisation zu einem festgelegten Prozentsatz mit Spendenmitteln an den direkten Projektkosten beteiligen.

In einem Vertrag zwischen Weltfriedensdienst und Partnerorganisation werden Rechte und Pflichten bei der Projektumsetzung definiert, insbesondere zur Rechenschaftspflicht über die Mittelverwendung. Die Unterschriften unter diesem Vertrag markieren den eigentlichen Projektbeginn.

Unsere Kooperationsprojekte werden durch die Partnerorganisation geleitet. Zu den meisten Angeboten an die Partnerorganisation gehört beim Weltfriedensdienst der Einsatz einer internationalen Fachkraft, die wir zur Unterstützung der Partnerorganisation vermitteln. Sie berät je nach Bedarf des Partners zu fachlichen Projektmethoden, z.B. in Bereichen wie Organisationsentwicklung, Planung, Finanzen, Monitoring, Medienarbeit und Zivile Konfliktbearbeitung. Nicht zuletzt vermittelt die Fachkraft zwischen den unterschiedlichen Lebens- und Arbeitswirklichkeiten, in denen sich Weltfriedensdienst und Partnerorganisation jeweils bewegen, und unterstützt bei der Vernetzung unserer Partnerorganisationen.

Halbjährlich senden uns die Partnerorganisationen Fortschrittsberichte über die Projektentwicklung. Diese Berichte dienen der wirkungsorientierten Steuerung des Projektes. Was lief gut? Was nicht? Was sind die Ursachen dafür? Wie können wir angemessen darauf reagieren? Diese Fragen werden auch bei unseren regelmäßigen Projektbesuchen mit Mitarbeitenden der Partnerorganisationen und der Fachkraft diskutiert und das Projekt daraufhin weiterentwickelt. Auf der Basis der Finanz- und Fortschrittsberichte legen wir gegenüber unseren Spender*innen und dem BMZ Rechenschaft ab.

Alle zwei Monate berichtet die Partnerorganisation über die Verwendung der Finanzmittel. Externe Wirtschaftsprüfer*innen prüfen und begutachten vor Ort alle vom BMZ geförderten Projekte in den Partnerorganisationen. Nach Berichtstellung durch den Weltfriedensdienst prüfen außerdem die Rechnungsprüfer*innen des BMZ die Projektumsetzung und die Projektfinanzen.

In der Regel wird ein Projekt nach drei bis vier Jahren abgeschlossen. Es folgt die gemeinsame Auswertung mit den Partnern, z.T. mithilfe von Evaluierungsstudien durch externe Fachleute. Wurden die beabsichtigten Wirkungen erzielt? Was können wir besser machen? Welche neuen Chancen eröffnet das abgeschlossene Projekt? Möglicherweise gibt es ein Anschlussprojekt, das auf den Ergebnissen aufbaut und sich noch anspruchsvollere Ziele setzt, denn: Frieden und Entwicklung sind Ergebnis langfristiger Prozesse.

Verhaltensregeln

Die Verhaltensregeln, zu denen sich jede*r Mitarbeiter*in bekennt, basieren auf international anerkannten Leitfäden und Kodizes, dazu gehören:

Kommt es zu unethischem Verhalten, hat der Weltfriedensdienst einen Beschwerdemechanismus etabliert.

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