Der Weltfriedensdienst verpflichtet sich, das Wohlergehen von schutzbedürftigen Personen zu wahren. Unter Safeguarding verstehen wir alle Maßnahmen, die zum Schutz vor Gewalt und sexuellen Übergriffen, vor Machtmissbrauch und zu einem sicheren Arbeitsumfeld beitragen.
Wir sind davon überzeugt, dass alle Menschen ein Recht darauf haben, ein gewaltfreies friedliches Leben zu führen. Beim Weltfriedensdienst erstreckt sich dieser Anspruch auf alle Programme, Aktivitäten und Geschäftsvorfälle und auch auf die gemeinsame Arbeit mit den Partnerorganisationen. Safeguarding beschreibt Schutzmaßnahmen, die aktiv eingeführt und ergriffen werden, um die Gefährdung für Schutzbedürftiger und vulnerabler Personen zu erkennen und ihnen vorzubeugen; dazu gehört auch, einen Vorfall angemessen melden zu können und Vorfälle zu dokumentieren.
Kinder und Jugendliche
Frauen (mit Gewalterfahrung)
Menschen mit Behinderung
LGBTIQA+-Menschen
Menschen, die Rassismus erfahren haben
Im Mittelpunkt aller Safeguarding-Regelungen steht die betroffene Person. Dabei ist es wichtig, einen Safeguarding-Fall sensibel für alle Beteiligten zu betrachten und zu untersuchen. Safeguarding ist kein Mittel der Rechtsprechung oder der Sanktionierung von unerwünschtem Verhalten.
Klare Abläufe
Wenn es einen Vorfall gibt, eine Situation beobachtet wird, das Verhalten von Personen im Umgang mit Minderjährigen oder Schutzbefohlenen fragwürdig erscheint etc. können Sie sich direkt an Frau Rechtsanwältin Petra Symosek wenden. Die Unterstützung durch die Ombudsperson kann offen, vertraulich oder auch anonym erfolgen. Hinweisgebenden entstehen natürlich keine Kosten.
Petra Symosek ist Rechtsanwältin und Notarin in Berlin und ist die ehrenamtliche Ansprechpartnerin für Safeguarding-Vorfälle beim Weltfriedensdienst e.V. Als Rechtsanwältin unterliegt sie der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht, so dass die Vertraulichkeit der erhaltenen Informationen garantiert ist.
E-Mail: safeguarding@wfd.de
Mobil: +49 (0)162-21 70 99 7