Das vorliegende Leitbild beschreibt ein aktualisiertes, gemeinsames Verständnis von Internationaler Personeller Zusammenarbeit nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG) von BMZ (Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und den sieben staatlich anerkannten Trägern des Entwicklungsdienstes, im Einzelnen:
Fachkräfte im Entwicklungsdienst (im EhfG „Entwicklungshelfer*innen“ genannt) leisten durch ihren persönlichen Dienst im Rahmen partnerschaftlicher Zusammenarbeit weltweit einen signifikanten Beitrag zu globaler Zukunftsfähigkeit und Lebensqualität. Dazu stellen sie ihre Berufserfahrung und ihre Kompetenzen basisnah und in Kooperation mit den Akteur*innen des jeweiligen Partnerlands in den Dienst globaler, nachhaltiger Entwicklung.
Fachkräfte gestalten durch persönliche Begegnungen und mit ihren kommunikativen Kompetenzen Austausch und Verständigung über sprachliche und kulturelle Grenzen hinweg. Durch ihren fachlichen Beitrag und den Blick von außen tragen sie zusammen mit den Partnerorganisationen vor Ort zur Erreichung nachhaltiger Entwicklungsziele bei. Die Suche nach innovativen Lösungen für lokale und globale Herausforderungen steht dabei im Vordergrund.
Auf ihren Dienst im Ausland werden die Fachkräfte intensiv und spezifisch vorbereitet. Die während ihrer Dienstzeit erworbenen Erfahrungen und neuen Perspektiven geben sie auch nach dem Vertragsende v.a. in ihrem Herkunftsland weiter und setzen sich für entwicklungspolitische Anliegen ein. Somit beschreibt das EhfG einen Dienst, der über eine Tätigkeit im Dienstland hinausgeht.
Fachkräfte im Entwicklungsdienst wirken, indem sie
Fachkräfte im Entwicklungsdienst leisten einen internationalen Dienst, der sich an folgenden Werten orientiert
Fachkräfte im Entwicklungsdienst zeichnen sich dadurch aus, dass sie
Die Tätigkeit mit Vertrag nach EhfG ist ein zeitlich befristeter Dienst im Rahmen eines Dienstvertrags. Verlängerungen sind möglich. Die Träger suchen Interessent*innen, die sich für mehrere Jahre verpflichten, um mittelfristige Veränderungen vor Ort begleiten zu können. Die Mindestdauer eines Dienstes beträgt 12 Monate. In der Regel bewährt sich eine Vertragsdauer von drei bis sechs Jahren.
Für ihren solidarischen Dienst erhalten die Fachkräfte ein angemessenes Unterhaltsgeld sowie Leistungen zur sozialen Absicherung für sich und ihre mitausreisenden Familienangehörigen. Das BMZ setzt für die Leistungen eine Obergrenze, die regelmäßig angepasst wird. Die einzelnen Träger tragen die Verantwortung für die spezifische Ausgestaltung dieser Leistungen.
Das BMZ und die Träger des Entwicklungsdienstes sehen sich im Sinne der nachhaltigen Entwicklungsziele (SDG) und angesichts der Klimakrise besonders den Anliegen sozial-ökologischer Transformation, der gewaltfreien Konflikttransformation und dem Aufbau einer Kultur des Friedens verpflichtet.
Gemeinsam mit Partnerorganisationen nutzen sie die Dienste von Fachkräften nach EhfG im Zivilen Friedensdienst und bei der Umsetzung von Entwicklungsvorhaben privater, kirchlicher und staatlicher Träger.
Bonn, Mai 2023